Lang Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Lang - Ihr Anwalt für Familienrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und mehr in Vorarlberg und St. Gallen.

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Fachbereiche / Kompetenzen

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Die Abwicklung von Haftpflichtfällen, insbesondere mit internationalem Zusammenhang, sind laufende Materie der Kanzleien. Causen im Zusammenhang mit Haftpflichtproblemen von grenzüberschreitenden Unternehmungen werden dabei genauso abgewickelt wie Verkehrsunfälle. Dies gilt innerhalb Österreichs, der Schweiz oder grenzüberschreitend. Die Vertretung von Ärzten in Haftpflichtfragen aber auch die Vertretung von Geschädigten gegenüber Ärzten oder Krankenhausträgern, ist immer wieder eine Herausforderung, die wir gerne annehmen. Insbesondere die Frage, ob eine ausreichende Aufklärung erfolgte, stellt sich immer wieder. So ergab ein von uns bis zum OGH geführter Prozess, dass die Aufklärung auch dann nicht umfassend genug ist, wenn feststeht, dass ein Problem grundsätzlich auftreten kann – auch wenn dieses bislang noch nie aufgetreten ist. In diesem Fall hat sich ein Nerv um einen Knochenbohrer gewickelt und ist abgerissen, was bislang noch nie beschrieben wurde, da Nerven die Angewohnheit haben in solchen Fällen auszuweichen.

Forderungs-Management, Betreibungen

Das schweizerische Betreibungsrecht ist für Nicht-Schweizer ein Buch mit sieben Siegeln. Wir verhelfen Ihnen rasch zu einem Titel oder versuchen die Einbringlichmachung im direkten Weg. Für Nicht-Schweizer kaum vorstellbar - zum Teil kann ohne Exekutionstitel eine Betreibung bewirkt werden.

Keine Frage ist, dass wir auch in Österreich entsprechende Mahnklagen und in der Folge Exekutionsanträge einbringen. Gerne beraten wir Sie genauer.

Unternehmensrecht

Dieser Begriff wird oft strapaziert. Unser Verständnis von Unternehmensrecht ist die ganzheitliche Betreuung von Unternehmen, insbesondere KMU`s. So können Sie sich voll und ganz um Ihr Unternehmen kümmern, wir erledigen die rechtlichen Details. Von der Vertriebsvereinbarung bis zu den Geschäftsbedingungen, vom delivery contract für den Geschäftspartner in Italien bis zum assignment of claims for collection nach australischem Recht. Von der Ausarbeitung der Satzung einer AG in Deutsch und Englisch bis zur Vorbereitung einer AG-Gründung in Kanada. Wir machen das, was wir können und holen uns externe Berater für weitergehende Unterstützung wo es nötig ist. Keine Frage, dass wir auch allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen ausarbeiten und Gesellschaftsgründungen sowie Änderungen im Firmenbuch betreuen. Unsere spezielle Rechtsanwaltssoftware unterstützt uns dabei.

Fiskalvertretung / Wirtschaftsrecht

Ausländische Unternehmen benötigen im Fall einer Tätigkeit im jeweiligen Ausland einen Fiskalvertreter. Diese Funktion übernehmen wir gerne und sind dazu zufolge der Doppeleintragung in Österreich und der Schweiz befähigt. Und klar, dass wir Unternehmen danach auch nicht allein lassen. Sollte Sie das Amt für Wirtschaft oder eine Schweizerische Paritätische Berufskommission für eine Übertretung bestrafen, bringen wir das entsprechende Rechtsmittel ein und versuchen die Sache zu beruhigen. Oft sind in der Folge sogar einvernehmliche Lösungen möglich, die sämtliche Interessen berücksichtigen.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitgeber zahlen im Falle von Kündigungen zu wenig Geld aus oder ziehen Stunden für die Arbeitssuche vom Lohn ab, was rechtswidrig ist. Immer wieder kommen derartige Konstellationen vor. Wir führen Verhandlungen mit den einzelnen Arbeitgebern, falls nötig auch mit Unternehmerverbänden. Wir vertreten vor den Schlichtungsstellen und Gerichten. Immer wieder beklagen Arbeitnehmer, dass ihr Pensionsantrag abgewiesen wurde oder, dass sie bei der AHV oder IV keine Leistungen erhalten, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, falls erforderlich bis zur Klage an das Bundes- bzw. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz oder an den Obersten Gerichtshof in Österreich. Wir bleiben dran.

Immobilienrecht und Immobilienentwicklung

In mehreren Projekten haben wir die Durchführung sogenannter Bauherrenmodelle betreut. Daneben konnten wir im Rahmen der Kanzlei ein Projekt von Anbeginn an mitentwickeln und hatten die komplette rechtliche Abwicklung alleinverantwortlich inne. Vom Ankauf zweier Abrissimmobilien, über die Entwicklung des Konzeptes der rechtlichen und steuerrechtlich, bis zur vertraglichen Ausgestaltung. Von der Baubewilligung bis zum Abbruchbescheid, alles aus einer Hand. Mit unserer raumfabrik bauträger gmbh, sind wir inzwischen in der Lage Bauprojekte selber zu entwickeln und zu verwirklichen. Wir stehen auch als Generalunternehmer gerne zur Verfügung und freuen uns auf ihr Projekt.

Ehe- und Familienrecht

Beinahe jede zweite Ehe in Österreich aber auch in der Schweiz wird geschieden. Dies ist traurige Realität, damit einherschreitend bestehen mannigfaltige Probleme. Die Mehrheit der Ehescheidungen enden in einem Scheidungsvergleich. Dann wird die Ehe im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung aufgelöst. Ein meist für beide Teile tragbarer Kompromiss. Falls eine einvernehmliche Scheidung scheitert, nutzen wir sämtliche rechtlichen Möglichkeiten, um die Ansprüche unserer Mandanten hinsichtlich der Aufteilung und des Ehegattenunterhalts durchzusetzen. Auch die Ansprüche der Kinder sind oft Ursache für Streit zwischen den Eltern. Wir helfen bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Kontaktrechtsansprüchen. Wir betreuen Klienten auf diesem oft schweren Weg und versuchen bis zuletzt auch einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Darüber hinaus und insbesondere um solche Probleme zu verhindern stehen wir schon zu Beginn einer Beziehung oder Ehe mit unserem Rat zur Seite und empfehlen Klienten eine entsprechende Partnerschaftsvereinbarung oder einen Ehepakt, der in “guten Zeiten“ ausgearbeitet wird und somit Möglichkeiten eröffnet, die in Zeiten des Streites nicht mehr möglich sind.

Testamente, Vorsorgevollmachten

Streitigkeiten innerhalb einer Familie bezüglich Erbschaften können vermieden werden, wenn die Erbfolge frühzeitig in einem Testament geregelt wird. Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Errichtung von Testamenten bzw. sonstiger letztwilliger Verfügungen einschließlich Pflichtteils- oder Erbverzichtsverträgen. Die Testamente werden auf Wunsch im Testamentsregister angemeldet und im Safe aufgehoben, sodass diese sicher verwahrt sind und im Anlassfall auch gefunden werden. Zunehmend aktueller werden Vorsorgevollmachten für den Notfall. Mit einer Solchen kann eine Person vor dem Verlust der Äußerungsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden darf und sie vertreten kann. Dies kann sinnvoll sein im Falle einer Krankheit, im Alter, aber auch wenn eine Person an einer Krankheit leidet, die mit fortschreitender Entwicklung das Entscheidungsvermögen beeinträchtigen kann. Der Kreis der Angelegenheiten, welche besorgt werden dürfen, kann auch für verschiedene Personen genau festgelegt werden. So kann zum Beispiel eine Vertrauensperson Liegenschaften verwalten, eine andere die Geschäfte des täglichen Lebens übernehmen. Auch die Vorsorgevollmacht wird im Register angemeldet und ist im Anlassfall evident.

Verlassenschaftsverfahren und Erbrecht

Die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im schriftlichen Eingabeweg ist eine spannende Herausforderung. Einzige Voraussetzung ist, dass sämtliche Erben dem durchführenden Rechtsanwalt eine Vollmacht erteilen. Leider ist die Möglichkeit der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren beim Anwalt Ihres Vertrauens ist in weiten Teilen der Bevölkerung unbekannt. Wir unterstützen gerne und mit ausreichend Zeit bei der Findung eines Erbübereinkommens zwischen den Erben. Ziel ist es in jedem Falle eine Lösung herbeizuführen, die für sämtliche Beteiligten optimal ist.

Vermögensrecht / Bankenrecht / Beraterhaftung

Die Beratung von Klienten im Bereich Banken- und Beraterhaftung ist ein Gebiet, mit dem wir ständig zu tun haben. Konkurse diverser Finanzanlagegesellschaften führen zu hohen finanziellen Verlusten von Klienten. Oft ist eine falsche Beratung dafür verantwortlich. Hier können entsprechende Klagen den Schaden mindern oder egalisieren. Natürlich richtet sich unser Beratungsangebot auch an Berater und Banken. Die Kenntnis der Anwendung der entsprechenden Richtlinien sind Voraussetzungen zur umfassenden Beratung. Eine Entscheidung des OGH, die unsererseits herbeigeführt wurde, hat ergeben, dass ein Vermögensberater jedenfalls dann für einen Vermögensausfall haftet, wenn er unterlassen hat entsprechende Informationen über die Anlagefirma einzuholen. Zu oft geschieht es, dass Anleger am Ende kein Geld mehr haben und ganz einfach betrogen wurden. Hier gilt es die Verantwortlichen zu finden und alles zu unternehmen, dass das schwer verdiente Geld wieder dorthin zurückkommt, wo es hingehört. Dabei darf unter Umständen auch nicht davor zurückgeschreckt werden den eigenen Berater zu auf Herz und Nieren zu prüfen.

Verträge, Liegenschaftsverträge

Im Bereich von Verträgen - seien es Kaufverträge, Wohnungseigentumsverträge, Schenkungsverträge, Dienstbarkeitsverträge, Verträge über Stockwerkseigentum oder jedwede Mischform - bezeichnen wir uns selbst als Fachleute. Berechnung der Immobilienertragssteuer, Erstellung von Löschungsquittungen und Treuhandabwicklungen sind nur wenige termini technici, die für uns alltäglich sind. Aber auch alle sonstigen Verträge wie Ehe,- und Partnerschaftsverträge, Gesellschaftsverträge oder Vertriebsvereinbarungen stehen bei uns auf der Tagesordnung. Kontaktieren Sie uns, wir besprechen die Angelegenheit gerne mit Ihnen.

Mietrecht

Seit Jahren betreuen wir im Rahmen der Wohnrechtsberatung bei der Arbeiterkammer für Vorarlberg Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer welche Fragen oder Probleme im Bereich des Mietrechts haben. Dies unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Natürlich werden Klienten auch in der Kanzlei in Mietrechtsfragen betreut. Dabei steht es außer Frage, dass wir Klienten in solchen Fällen nicht im Regen stehen lassen, sondern Ihnen Hilfestellung jedweder Art bieten. Anträge an das Außerstreitgericht sowie gerichtliche Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen oder aber Abwehr ungerechtfertigter Forderungen gehören zu unseren Aufgaben.

Team

Ernst Michael Lang, Mag. jur. Rechtsanwalt

M kanzlei@ra-lang.at

T +43 5576 755 05

T +41 71 535 97 04

Gerhard Sturm, Mag. jur. Rechtsanwaltsanwärter

M kanzlei@ra-lang.at

T +43 5576 755 05

Edna Fitz, Mag. jur. Juristin mit abgelegter RA Prüfung

M kanzlei.schweiz@ra-lang.ch

T +41 71 535 9704

Sonja Vnukova, Mgr (SVK) MLaw (UZH) LL.M. (Medical Law UIBK)

M kanzlei.schweiz@ra-lang.ch

T +41 71 535 9704

Isabel Eugster, Assistentin der Geschäftsleitung

M kanzlei.schweiz@ra-lang.ch

T +41 71 535 9704

Lea Lindenmann, Assistenz

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Aktuelles

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